Neues Staatsangehörigkeitsgesetz tritt in Kraft

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Heute tritt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz wird der Lebensrealität der in Deutschland lebenden Menschen endlich ein Schritt weiter gerecht. Besonders die Ermöglichung der doppelten Staatsangehörigkeit für alle Menschen mit internationaler Familiengeschichte wird die Demokratie in Deutschland stärken. Allerdings müssen sich Antragsteller auf lange Wartezeiten einstellen.

Landesintegrationsrat NRW fordert schon jetzt kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung der Situation. Auf Bundes- und Landesebene sollen gesetzgeberische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um die Ausländerbehörden mittel- und langfristig besser aufzustellen und serviceorientierter

auszurichten. Derzeit ist eine persönliche Abgabe des Einbürgerungsantrags erforderlich, wofür Mehr-als-200000-offene-Einbuergerungsantraege

jedoch schon seit geraumer Zeit keine Termine mehr zur Verfügung stehen. Diese Regelung

verhindert somit, dass Einbürgerungsanträge tatsächlich eingereicht werden können. Der

Landesintegrationsrat empfiehlt daher eine Änderung der aktuell sehr zeitraubenden und

umständlichen Vorgehensweise.

Dazu gehört:

• Personalmanagement: Mehr Stellen und bessere Ausbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiter.

• Digitalisierung: Ausbau der digitalen Infrastruktur und Implementierung von Online-Diensten.

• Behördenorganisation: Verbesserung der internen Abläufe und bessere Abstimmung

zwischen den Ämtern.

• Gesetzgebung: Einführung einer Genehmigungsfiktion, um lange Bearbeitungszeiten zu

vermeiden.