Nein heisst Nein?! Reform des Sexualstrafrechts in der Diskussion

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Die AsF und die AsJ NRW laden herzlich ein zu einer Diskussionsveranstaltung zu einem brisanten Thema. Die sexuelle Selbstbestimmung ist als Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines der höchsten Schutzgüter des Grundgesetzes. Der Auftrag an den Gesetzgeber lautet, den bestmöglichen Schutz durch entsprechende Normsetzung zu gewährleisten.

 

Aber welche Rahmenbedingungen kann der Gesetzgeber setzen? Die Reform des Paragrafen 177 Strafgesetzbuch sorgt für Diskussionen. 6 Monate hatte das Bundeskanzleramt Reformvorschläge von Heiko Maas blockiert, weil sie zu weitgehend wären. Jetzt liegt endlich ein Gesetzentwurf vor und hat den Deutschen Bundestag erreicht.

 

Der Tatbestand der Vergewaltigung liegt nach Paragraf 177 StGB vor, wenn der Täter das Opfer zum Geschlechtsverkehr zwingt, indem er Gewalt anwendet oder das Opfer massiv bedroht („mit Gefahr für Leib und Leben“), oder wenn er eine „schutzlose Lage“ ausnutzt. Aber wie ist die „schutzlose“ Lage definiert? Reicht ein klares Nein oder muss das Opfer sich wehren? Wie sehen dann Beweisaufnahme und Bewertung vor Gericht aus?

Diese und andere Fragen wollen wir als Arbeitsgemeinschaften der NRWSPD diskutieren und laden herzlich ein:

Am Freitag, 22. April 2016 von 17:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr im DGB-Haus,

Friedrich-Ebert-Str. 34 – 38, 40213 Düsseldorf.

 

Wir bitten um Anmeldung bis zum 15. April 2016 unter:

http://anmeldung-nrwspd.de/NeinHeisstNein

 

Ablauf:

17:00 Uhr Begrüßung durch Daniela Jansen MdL, AsF-Vorsitzende und Folke große Deters, AsJ-Vorsitzender

17:10 Uhr Vortrag Dirk Wiese MdB zu den Eckpunkten der Reform § 177

17:35 Uhr Kommentar durch AsF

17:45 Uhr Kommentar durch AsJ

17:55 Uhr offene Diskussion

19:00 Uhr Ende der Veranstaltung mit kleinem Imbiss

 

gez. Daniela Jansen, MdL                             gez. Folke große Deters

AsF-Landesvorsitzende                                 AsJ-Landesvorsitzender