Es darf keine ‚Zwei-Klassen-Gesellschaft für Geflüchtete‘ geschaffen werden! Unsere Solidarität und Hilfsbereitschaft müssen für alle Menschen gelten, die von Flucht und Vertreibung betroffen sind. Dass in der Bundesrepublik Deutschland eine unkomplizierte Aufnahme ukrainischer Staatsbürger/innen möglich ist, dass derzeit auch unbürokratische Formen der Unterbringung möglich sind, dass unkomplizierte Zugänge zum Bleiberecht erschlossen werden, ist sehr zu begrüßen. Die Flüchtlingsräte fordern dies seit vielen Jahren für alle in Deutschland lebenden Menschen mit Fluchterfahrung. Alle Menschen, die aus anderen Regionen der Welt geflohen sind, alle Menschen die aus der Ukraine fliehen und nicht über die ukrainische Staatsbürgerschaft verfügen, sollten die gleichen Möglichkeiten auf ein menschenwürdiges, selbstbestimmtes Leben, auf ein gutes Ankommen und eine rasche Integration in Deutschland haben. Dazu zählen neben Schutzsuchenden, die beispielsweise aus Syrien, Jemen, Afghanistan oder Eritrea kommen auch Menschen aus der Ukraine, die dorthin geflohen waren. Dazu gehören auch Menschen, die sich zu Arbeitszwecken oder zum Studium in der Ukraine aufgehalten haben.[
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